Rechtliche Fragen

Personenbezogene Daten

In vielen Promotionsordungen ist es vorgesehen, dass ein Lebenslauf des Promovenden Teil der Dissertation ist. Dies kann dazu führen, dass über Suchmaschinen wie u.a. Google nicht nur die Dissertation durch inhaltliche Kriterien gefunden wird, sondern auch persönliche Daten aus dem enthaltenen Lebenslauf angezeigt werden. Wenn in der jeweils geltenden Promotionsordnung ein Lebenslauf vorgeschrieben ist und der Promovend seine persönlichen Daten schützen möchte, sollte das Curriculum Vitae auf den wissenschaftlichen Werdegang beschränkt bleiben.

 
E-Mail-IconUta Ackermann