Rechtliche Fragen
Langzeitarchivierung von Online-Dissertationen
In der für die Koordinierungsstelle DissOnline erstellten Expertise "Rechtsfragen zu Langzeitarchivierung (LZA) und zum Anbieten von digitalen Dokumenten durch Archivbibliotheken unter besonderer Berücksichtigung von Online-Hochschulschriften" werden aktuelle Einzelfragen untersucht, die bei der praktischen Verzeichnung und Archivierung von Online-Dissertationen aufgekommen sind.
Die vorliegende Expertise behandelt Rechtsfragen zur Archivierung und Zugänglichmachung von elektronischen Dokumenten, wie sie im Umgang mit Online-Dissertationen und -habilitationen an der Deutschen Nationalbibliothek sowie bei anderen am DissOnline-Verfahren beteiligten Bibliotheken aufgetreten sind. Die gemachten Aussagen sind in den meisten Fällen auf andere Archivbibliotheken, insbesondere die regionalen Pflichtexemplarsbibliotheken, übertragbar. Ebenso sollten die Aussagen für Online-Dissertationen zum großen Teil andere Hochschulschriften sowie weitere Klassen digitaler Dokumente gleichermaßen betreffen.
Aus dem Inhalt
- Darf eine Archivbibliothek zu Bestandserhaltungszwecken Kopien der Online-Hochschulschriften anfertigen?
- Ist die Vervielfältigung einer digitalen Dissertation durch eine Archivbibliothek gestattet, wenn sie auch Benutzern zugänglich sein soll?
- Ist die Migration eine "ändernde Verarbeitung" im Sinne von § 23 UrhG?
- Ist Emulation ohne Einwilligung des Rechteinhabers zulässig?
- Wann kann §39 Abs. 2 UrhG zum Tragen kommen?
- Gibt es LZA-Sicherungsmaßnahmen, die auch ein Anbieter einer Online-Dissertation verlangen kann?
- Wenn das (Original-)Dokument auf dem Herkunftsserver gesperrt werden sollte, gibt es dann eine aktive und/oder passive Informationspflicht für eine Archivbibliothek, um ggf. die Sperre nachzuvollziehen?
- In welchem Umfang ist die "interne Nutzung" in der Archivbibliothek ohne Zustimmung des Urhebers möglich?
- Darf es für Mitarbeiter einer Bibliothek einen dienstlichen Volltextzugriff auch auf diejenigen Dokumente geben, auf die ein Benutzer nicht zugreifen darf?
- Wer haftet bei "Mängeln" des angebotenen Materials?
Verfasser der Expertise
Prof. Dr. Thomas Hoeren
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
Zivilrechtliche Abteilung
Bispinghof 24/25
D- 48143 Muenster
Zur Expertise (urn:nbn:de:0008-20050305016, PDF-Version)
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
der Universität Münster