Rechtliche Fragen

Langzeitarchivierung von Online-Dissertationen

In der für die Koordinierungsstelle DissOnline erstellten Expertise "Rechtsfragen zu Langzeitarchivierung (LZA) und zum Anbieten von digitalen Dokumenten durch Archivbibliotheken unter besonderer Berücksichtigung von Online-Hochschulschriften" werden aktuelle Einzelfragen untersucht, die bei der praktischen Verzeichnung und Archivierung von Online-Dissertationen aufgekommen sind.

Die vorliegende Expertise behandelt Rechtsfragen zur Archivierung und Zugänglichmachung von elektronischen Dokumenten, wie sie im Umgang mit Online-Dissertationen und -habilitationen an der Deutschen Nationalbibliothek sowie bei anderen am DissOnline-Verfahren beteiligten Bibliotheken aufgetreten sind. Die gemachten Aussagen sind in den meisten Fällen auf andere Archivbibliotheken, insbesondere die regionalen Pflichtexemplarsbibliotheken, übertragbar. Ebenso sollten die Aussagen für Online-Dissertationen zum großen Teil andere Hochschulschriften sowie weitere Klassen digitaler Dokumente gleichermaßen betreffen.

Aus dem Inhalt

  1. Darf eine Archivbibliothek zu Bestandserhaltungszwecken Kopien der Online-Hochschulschriften anfertigen?
  2. Ist die Vervielfältigung einer digitalen Dissertation durch eine Archivbibliothek gestattet, wenn sie auch Benutzern zugänglich sein soll?
  3. Ist die Migration eine "ändernde Verarbeitung" im Sinne von § 23 UrhG?
  4. Ist Emulation ohne Einwilligung des Rechteinhabers zulässig?
  5. Wann kann §39 Abs. 2 UrhG zum Tragen kommen?
  6. Gibt es LZA-Sicherungsmaßnahmen, die auch ein Anbieter einer Online-Dissertation verlangen kann?
  7. Wenn das (Original-)Dokument auf dem Herkunftsserver gesperrt werden sollte, gibt es dann eine aktive und/oder passive Informationspflicht für eine Archivbibliothek, um ggf. die Sperre nachzuvollziehen?
  8. In welchem Umfang ist die "interne Nutzung" in der Archivbibliothek ohne Zustimmung des Urhebers möglich?
  9. Darf es für Mitarbeiter einer Bibliothek einen dienstlichen Volltextzugriff auch auf diejenigen Dokumente geben, auf die ein Benutzer nicht zugreifen darf?
  10. Wer haftet bei "Mängeln" des angebotenen Materials?

Verfasser der Expertise
Prof. Dr. Thomas Hoeren
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
Zivilrechtliche Abteilung
Bispinghof 24/25
D- 48143 Muenster

Zur Expertise (urn:nbn:de:0008-20050305016, PDF-Version)
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster

 
E-Mail-IconUta Ackermann