Service für Autoren
Veröffentlichung bei einem Verlag
Da eine Publikationspflicht bei Dissertationen besteht, sollte frühzeitig eine Entscheidung für EINE der in der Promotionsordnung vorgesehenen Möglichkeiten fallen. Wurde sich für die elektronische Dissertation entschieden, sind deren Verfahrenswege in Absprache mit der Bibliothek einzuhalten. Hier werden die Abgabeformate, die Anzahl der zusätzlich gedruckten Belegexemplare sowie die vertragliche Grundlage festgelegt.
Es gibt aber Möglichkeiten für die Kandidaten, zusätzlich im Verlag zu veröffentlichen. Die Erstveröffentlichung soll davon aber unberührt bleiben, d. h. die elektronische Version liegt bei der Bibliothek oder dem Fachbereich und darf nicht vom Server entfernt werden. Bei Vertragabschluss mit dem Verlag darf diese Tatsache nicht unterschlagen werden. Die meisten Verlage lassen sich auf eine solche 'Zusatzveröffentlichung' ein. Sie haben einen wesentlich anderen Verbreitungsweg und Kundenkreis. Die Autoren übertragen dem Verlag die Verbreitungs- und Verwertungsrechte für die papierne Version.
Deshalb sollte sich der Autor im Rahmen des Verlagsvertrages die kostenfreie Online-Veröffentlichung auf Hochschul- und Bibliotheksservern vorbehalten. Kostenfrei meint dabei, dass erstens der Verlag dem Doktoranden keine Kosten auferlegen darf, damit die Arbeit auch auf anderen Servern online veröffentlicht werden kann; zweitens sollte für die Leser und Nutzer der Zugriff auf die Online-Publikation kostenfrei bleiben. Ein entsprechend formuliertes Beispiel für einen Vertrag zwischen Autor (Promovend) und Verlag finden Sie unter dem Mustervertrag Autor - Verlag.
Die in dem Mustervertrag enthaltenen Vertragsbedingungen stellen keine individuelle Rechtsberatung für den rechtsgeschäftlichen Verkehr dar. Die einzelnen Klauseln sollen nur als Checkliste für die zu berücksichtigen Rechtsfragen dienen, ggf. als Formulierungsvorschlag für einen Verlagsvertrag, der an die Besonderheiten des Einzelfalls und die Bedürfnisse der Vertragsparteien angepasst werden sollte.