Verzeichnung von Online-Dissertationen durch Sondersammelgebiets-Bibliotheken

Online-Dissertationen sollten nicht nur auf den Servern der Herkunfts-Universität und zentral bei der Deutschen Nationalbibliothek bereitgestellt werden, sondern auch über fachliche Strukturen, namentlich über Sondersammelgebiets-Bibliotheken, Zentrale Fachbibliotheken und Fachgesellschaften. Insbesondere die Sondersammelgebiets- und Zentralen Fachbibliotheken, die mittlerweile meist auch die Virtuellen Fachbibliotheken (VFB) der jeweiligen Fächer anbieten bzw. betreuen, können einerseits

Angebotsformen

Der Begriff "Anbieten" kann hier für die Sondersammelgebiets(SSG)-Bibliotheken zweierlei bedeuten: Zum einen könnte die Bibliothek in Form einer doppelten Datenhaltung die fachlich relevanten Online-Dissertationen direkt auf ihrem Server speichern, wie dies z. B. teilweise im SSG / VFB Psychologie der Universität Saabrücken geschieht. Zum anderen ist es auch möglich, sie in Fachlisten des SSG zusammenzustellen, sie im Online-Katalog und/oder im Fachkatalog des SSG bzw. der VFB zu verzeichnen, suchbar zu machen und die Quelle der Daten zu verlinken. Für diese Strategie ist u. a. das SSG / VFB Ägyptologie an der Universität Heidelberg ein sehr gut gepflegtes Beispiel; siehe hierzu die verschiedenen Suchmöglichkeiten in der Virtuellen Fachbibliothek Ägyptologie.

Urheberrecht der Dokumente

ACHTUNG: Wenn sich eine SSG-Bibliothek dafür entscheidet, die Online-Dissertationen auf einem eigenen Server vorzuhalten, muss selbstverständlich diese Speicherung urheberrechtlich abgesichert sein. Das heißt, die SSG-Bibliothek benötigt die Erlaubnis der jeweiligen Doktoranden, die Dissertationen - die ja aus den unterschiedlichsten Hochschulen kommen - bei sich speichern zu dürfen. Vereinfacht wird dies dadurch, dass sich zahlreiche Bibliotheken bereits in den Veröffentlichungsverträgen, die Doktoranden bei der elektronischen Veröffentlichung der Dissertation mit der UB abschließen, das Recht zur Weitergabe der Dokumente an die SSG-Bibliotheken (und damit zur dortigen Speicherung derselben) vorbehalten. In einer Anfang 2004 bei den Hochschulbibliotheken gemachten Erhebung hatten bereits 28 Einrichtungen diesen Passus explizit in die Veröffentlichungsverträge aufgenommen. Wenn alle Bibliotheken ihre Veröffentlichungsverträge entsprechend anpassen würden, könnte dies die Arbeit der SSG-Bibliotheken wesentlich unterstützen. Ein Beispiel für einen solchen Vertrag bietet hier etwa die UB Stuttgart.

Die Art und Weise, wie die SSG-Bibliotheken bei der Sammlung bzw. Verzeichnung der Online-Dissertationen vorgehen können, ist von dieser Frage teilweise abhängig. Die SSG-Bibliothek könnte etwa mit den Bibliotheken, die die Ablieferung in ihre Veröffentlichungsverträge aufgenommen hat, Vereinbarungen über die regelmäßige Belieferung mit den Dokumenten und deren Metadaten treffen. Mit Bibliotheken, die noch keine entsprechenden Veröffentlichungsverträge haben, können immerhin Vereinbarungen über die regelmäßige Lieferung der Metadaten getroffen werden. Ansonsten ist es notwendig, sich regelmäßig nach neuen Online-Dissertationen für die eigenen SSGs umzusehen und diese im eigenen Verbund katalogisieren zu lassen bzw. zu verzeichnen.

Institutionen mit elektronischen Dissertationen
Verzeichnis der Sondersammelgebiete an deutschen Bibliotheken

 
E-Mail-IconUta Ackermann